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Idefix (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Ankunftsnachweis== :Sie können sich registrieren lassen :: bei einer Erstaufnahmeeinrichtung :: bei der jeweiligen Ausländerbehörde :: bei der Bundespolizei ==Aufenthaltserlaubnis== ;§24Abs. 1 Aufenthaltsgesetz :Können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen :https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html ==Asylantarag== :ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig“) |
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https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/faqs | |||
Es gilt erstmals die "Massenzustrom-Richtlinie" der EU. Die Schutzsuchenden müssen keinen Asyl-Antrag stellen, sondern erhalten vorerst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. | |||
Trotzdem sind Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz z.Z. (Stand April 2022) möglich. Siehe auch [[Sozialleistungen]]. | |||
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== | ==Asylantrag== | ||
:ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig | :ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig | ||
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