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(Die Seite wurde neu angelegt: „==Ankunftsnachweis== :Sie können sich registrieren lassen :: bei einer Erstaufnahmeeinrichtung :: bei der jeweiligen Ausländerbehörde :: bei der Bundespolizei ==Aufenthaltserlaubnis== ;§24Abs. 1 Aufenthaltsgesetz :Können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen :https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html ==Asylantarag== :ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig“)
 
 
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https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/faqs
Es gilt erstmals die "Massenzustrom-Richtlinie" der EU. Die Schutzsuchenden müssen keinen Asyl-Antrag stellen, sondern erhalten vorerst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Trotzdem sind Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz z.Z. (Stand April 2022) möglich. Siehe auch [[Sozialleistungen]].
==Ankunftsnachweis==
==Ankunftsnachweis==


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==Asylantarag==
==Asylantrag==
:ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig
:ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig
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