Registrierung

Aus KAT [[WIKI]] hilft Ukraine
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Es gilt erstmals die "Massenzustrom-Richtlinie" der EU. Die Schutzsuchenden müssen keinen Asyl-Antrag stellen, sondern erhalten vorerst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Trotzdem sind Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz z.Z. (Stand April 2022) möglich. Siehe auch Sozialleistungen.

Ankunftsnachweis

Sie können sich registrieren lassen
bei einer Erstaufnahmeeinrichtung
bei der jeweiligen Ausländerbehörde
bei der Bundespolizei

Aufenthaltserlaubnis

§24Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html


Asylantrag

ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig