Registrierung
Version vom 12. April 2022, 12:19 Uhr von Idefix (Diskussion | Beiträge)
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/faqs
Es gilt erstmals die "Massenzustrom-Richtlinie" der EU. Die Schutzsuchenden müssen keinen Asyl-Antrag stellen, sondern erhalten vorerst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Trotzdem sind Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz z.Z. (Stand April 2022) möglich. Siehe auch Sozialleistungen.
Ankunftsnachweis
- Sie können sich registrieren lassen
- bei einer Erstaufnahmeeinrichtung
- bei der jeweiligen Ausländerbehörde
- bei der Bundespolizei
Aufenthaltserlaubnis
- §24Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
- Können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen
- https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
Asylantrag
- ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig