Registrierung
Version vom 12. April 2022, 12:07 Uhr von Idefix (Diskussion | Beiträge)
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/faqs
Ankunftsnachweis
- Sie können sich registrieren lassen
- bei einer Erstaufnahmeeinrichtung
- bei der jeweiligen Ausländerbehörde
- bei der Bundespolizei
Aufenthaltserlaubnis
- §24Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
- Können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen
- https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
Asylantrag
- ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig