Registrierung

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Ankunftsnachweis

Sie können sich registrieren lassen
bei einer Erstaufnahmeeinrichtung
bei der jeweiligen Ausländerbehörde
bei der Bundespolizei

Aufenthaltserlaubnis

§24Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html


Asylantarag

ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig