Registrierung
Version vom 12. April 2022, 11:27 Uhr von Idefix (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Ankunftsnachweis== :Sie können sich registrieren lassen :: bei einer Erstaufnahmeeinrichtung :: bei der jeweiligen Ausländerbehörde :: bei der Bundespolizei ==Aufenthaltserlaubnis== ;§24Abs. 1 Aufenthaltsgesetz :Können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen :https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html ==Asylantarag== :ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig“)
Ankunftsnachweis
- Sie können sich registrieren lassen
- bei einer Erstaufnahmeeinrichtung
- bei der jeweiligen Ausländerbehörde
- bei der Bundespolizei
Aufenthaltserlaubnis
- §24Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
- Können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen
- https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
Asylantarag
- ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig