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https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/faqs
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Es gilt erstmals die "Massenzustrom-Richtlinie" der EU. Die Schutzsuchenden müssen keinen Asyl-Antrag stellen, sondern erhalten vorerst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Trotzdem sind Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz z.Z. (Stand April 2022) möglich. Siehe auch [[Sozialleistungen]].


==Ankunftsnachweis==
==Ankunftsnachweis==
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