Registrierung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
437 Bytes hinzugefügt ,  15:58, 19. Apr. 2022
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/faqs
Es gilt erstmals die "Massenzustrom-Richtlinie" der EU. Die Schutzsuchenden müssen keinen Asyl-Antrag stellen, sondern erhalten vorerst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Trotzdem sind Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz z.Z. (Stand April 2022) möglich. Siehe auch [[Sozialleistungen]].
==Ankunftsnachweis==
==Ankunftsnachweis==


Zeile 14: Zeile 19:
==Asylantrag==
==Asylantrag==
:ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig
:ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig
{{Vorlage:Disclaimer
}}
434

Bearbeitungen

Navigationsmenü