Oberflächenadministratoren, Administratoren, uploadaccess
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https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/faqs | |||
Es gilt erstmals die "Massenzustrom-Richtlinie" der EU. Die Schutzsuchenden müssen keinen Asyl-Antrag stellen, sondern erhalten vorerst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. | |||
Trotzdem sind Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz z.Z. (Stand April 2022) möglich. Siehe auch [[Sozialleistungen]]. | |||
==Ankunftsnachweis== | ==Ankunftsnachweis== | ||
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==Asylantrag== | ==Asylantrag== | ||
:ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig | :ist für Vertriebene aus der Ukraine nicht nötig | ||
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